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BGH XII ZR 164/09 vom 14.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen.
#6
(24-11-2012, 23:27)Camper1955 schrieb: Offenbar spielt die gesteigerten Erwerbspflichten für beide Eltern lt. BGH keine Rolle, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist.

Davon steht kein Wort im BGH-Urteil und darum ging es nirgends. Habe ich das übersehen? Bitte zitieren.

Deswegen ist es sinnvoll, den Novitätengehalt eines Urteils auch mit einem entsprechenden Zitat zu belegen, sonst wird alles zum Ratespiel, um was es genau geht und vor allem auf was sich das stützt. Wir sind hier juristische Laien, wenn wir Schlüsse ziehen die rechtlich gar nicht tragfähig sind kann das Hilfesuchende in böse Fehler jagen. Man kann sich auch nicht drauf verlassen, dass irgendjemand schon Zeit haben wird, sich das Urteil intensiv ansieht und Zweifel anmeldet.

In dem Verfahren ging es laut Begründung um etwas anderes, Fragen zu Zeiträumen hinsichtlich der Rechtskraft, zur Statthaftigkeit von Klageerweiterungen, Verfahrensfragen, Verfahrensmängel. Nur indirekt um die Frage ob Unterhaltsvorschuss als Einkünfte zu werten sind, wenn Unterhalt von den Grosseltern verlangt wird, so weit kam das Gericht gar nicht, war aber so freundlich einen Satz dazu aus der Literatur zu zitieren.

Zum Unterhaltsvorschuss nach festgestellter Unzulässigkeit der Revision: "Weil die Revision bereits unzulässig ist, kommt es nicht mehr auf die Zulassungsfrage an, in der sich das Oberlandesgericht der weit überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung angeschlossen hat, wonach Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen seine Großeltern bedarfsdeckend sind (vgl. OLG Dresden FamRZ 2006, 569 ff.; Wendl/Klinkhammer, Das Unter- haltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 267; Scholz/ Kleffmann/Motzer/Soyka, Praxishandbuch Familienrecht Stand: Oktober 2011 J 81; FAKomm-FamR/Klein 4. Aufl. § 1602 BGB Rn. 33)."

Sonstige Prüfungen und Aussagen zur Sache selbst werden überhaupt nicht gemacht. "Die Revision ist vielmehr bereits nach § 552 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen."
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RE: BGH XII ZR 164/09 vom 24.03.2012 Oma darf Unterhalt bezahlen. - von p__ - 25-11-2012, 13:45

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