22-11-2012, 11:55
(21-11-2012, 19:32)Quixote schrieb: Tochter Alleinlebend, 2 Geschwister ebenfalls Erwachsen.
Was macht sie? Studiert sie? Ist sie in einer Ausbildung? Macht sie gar nichts und lebt nur faul in den Tag hinein?
Wenn sie studiert, wird Du wahrscheinlich zahlen müssen (aber nur, wenn sie richtig studiert!).
Ist sie in Ausbildung, muß sie vorrangig ihr Ausbildungsgehalt zu ihrem Unterhalt einsetzen (abzüglich eines geringen Selbstbehalts). Du müßtest evt. nur aufstocken.
Tut sie gar nichts, würde ich nichts zahlen und es auf einen Gerichtsprozeß ankommen lassen.
(21-11-2012, 19:32)Quixote schrieb: Über die Zahlungsfähigkeit der Erzeugerin, wieder verheiratet, weiss ich nichts.
Die Gebärerin ist ebenfalls zahlungspflichtig. Du kannst den Antrag stellen, daß sie ihre finanzielle Situation offenlegt.
Simon II