19-11-2012, 14:11 
		
	
	
		Es sind m.W. ohnehin nur 12 Monate Elternzeit.
Denn die ersten beiden Monate nach der Geburt unseres Sohnes zahlte ohnehin die Krankenkasse, wird jedoch als Elternzeit angerechnet.
Meine Ex-Frau konnte sich den Luxus leisten die Elternzeit auf 20!(2J. Elternzeit ) Monate aufzusplitten, da sie als Beamte den Höchstsatz (1800€ : 2) bekam.
) Monate aufzusplitten, da sie als Beamte den Höchstsatz (1800€ : 2) bekam.
Ich habe keine Unterlagen mehr, habe nur noch Erinnerungen davon wie ich mich über die 20 Monate gewundert hatte, denn die Erklärung waren die 2 bezahlten Monate von der Krankenkasse. 
	
	
	
	
	
Denn die ersten beiden Monate nach der Geburt unseres Sohnes zahlte ohnehin die Krankenkasse, wird jedoch als Elternzeit angerechnet.
Meine Ex-Frau konnte sich den Luxus leisten die Elternzeit auf 20!(2J. Elternzeit
 ) Monate aufzusplitten, da sie als Beamte den Höchstsatz (1800€ : 2) bekam.
) Monate aufzusplitten, da sie als Beamte den Höchstsatz (1800€ : 2) bekam.Ich habe keine Unterlagen mehr, habe nur noch Erinnerungen davon wie ich mich über die 20 Monate gewundert hatte, denn die Erklärung waren die 2 bezahlten Monate von der Krankenkasse.
 
	
 
 

 
