19-11-2012, 12:38
(19-11-2012, 12:31)webmin schrieb: Wenn man DIESEN ARTIKEL liest, könnte man berechtigten Zweifel erkennen.
Ich weiss selbst, ein sehr heikles Thema. Aber Klarheit kann hier nur ein Wiederaufnahmeverfahren bringen.
Da das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde, muss erst mal dessen Entscheidung abgewartet werden, nachdem der BGH schon die Richtigkeit der Entscheidungen bestätigt hat.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.