12-11-2012, 19:54
(12-11-2012, 19:42)p schrieb: Der Teil der Juristen, der die Ansicht vertritt, Schulhort & Co wäre kein Mehrbedarf, vertritt dafür die Ansicht, die Kosten würden dann jedenfalls Abzugsposten beim unterhaltsrelevanten Elternteil des betreuenden Elternteils sein. Damit erhöhen sie den Exenunterhalt. Gewonnen ist nichts dabei.Ja aber auf diese Weise ist aus meiner Sicht auch nichts dagegen einzuwenden.
Dann ist es quasi berufsbedingter Aufwand.
Zumindest solange das dann nur von eigenem Einkommen absetzbar wäre und nicht den Mütterbedarf generell erhöhen würde.
Ok und dass der KU dann eigentlich auch auf beide verteilt werden müsste, ist natürlich auch noch offen.