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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
#15
(12-11-2012, 15:02)ArJa schrieb: Hat sie abgelehnt, obwohl sie bei ihrem Einkommen( in was für einem Land leben wir eigentlich ?? ) VKH auf Raten bekommt, die sie bald auf Euro und Cent zurückzahlen darf. Wie blöd muss man sein, um vielleicht 1000 € TU zu generieren, um dann 2000 € RA- und Gerichtsgebühren zu bezahlen ?? Sei es drum..

tja, die [Unterschreitung des Mindestniveaus] können nicht rechnen und haben keinerlei Verständnis, was möglich ist und was nicht, trotz bekanntem Einkommen beiderseits.

Die Meine ging auch nicht auf ein Abfindungsangebot ein, jetzt geht das ganze irgendwann wieder vor Gericht, Anwaltskosten für beide und - falls es Gerechtigkeit gibt auf dieser Welt - gibt es dann deutlich weniger für sie...

Ich rege mich darüber nicht mehr auf, ob das Geld nun an Exe geht oder an den Anwalt ist mir schnurz.

Nur an ihrer Stelle würde ich mir in den Allerwertesten beissen..
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RE: ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? - von Clint Eastwood - 12-11-2012, 18:15

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