12-11-2012, 18:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2012, 18:13 von Camper1955.)
Man sollte aber nicht vergessen, dass der Kindesvater erst zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet werden kann, wenn sein angemessener Selbstbehalt (Bis 31.12.2012 1150 €) nach Abzug seiner Unterhaltsverpflichtungen, seiner Steuern und berufsbedingten und Vorsorgeaufwendungen gewahrt ist.
lg
Robert
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.