12-11-2012, 16:59
Genau so ist es.
In dem bewussten Urteil wurde ganz konkret auf den pädagogischen Nutzen abgehoben.
Wenn das Kind in die Schule geht ist der pädagogische Bedarf aber gedeckt.
Die reine Verwahrung um Betreuungslücken zu schließen ist von dem Urteil nicht gedeckt.
In dem bewussten Urteil wurde ganz konkret auf den pädagogischen Nutzen abgehoben.
Wenn das Kind in die Schule geht ist der pädagogische Bedarf aber gedeckt.
Die reine Verwahrung um Betreuungslücken zu schließen ist von dem Urteil nicht gedeckt.