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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
#5
Dank dem idiotischen BGH-Urteil sind solche Kosten (ohne Essensgeld) im Gegensatz zu früher seit einigen Jahren tatsächlich meistens Mehrbedarf und somit von beiden Eltern anteilig ihren Einkommensverhältnissen zu tragen. Die Eltern müssen dazu ihre Einkommen nachweisen und die konkreten Kosten für die Betreuung müssen nachgewiesen werden.

Wie alt ist die Tochter? Für ältere Kinder kann die Notwendigkeit einer Zusatzbetreuung bestritten werden.

Beim Trennungsunterhalt kann man nicht beliebig verzögern, um den weiter zu kassieren. Dort ist eher was zu erreichen. Was macht die Ex, lebt sie in neuer Partnerschaft? Wieso arbeitet sie nicht Vollzeit?
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RE: ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? - von p__ - 12-11-2012, 14:41

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