Hallo. Zur Verdeutlichung : Exe arbeitet seit 6 Jahren( direkt nach Erziehungsurlaub ) 30 Std. wchtl. als Schaltermäuschen bei einer Sparkasse.
Weil ihr - im Verhältnis zum ehemaligen Familiengesamteinkommen - exorbitanter Lebenstil ihr in der Trennungsphase lt. Richter einen der Ehe vergleichbaren Lebenstandard ermöglichen soll, bin ich vor Jahresfrist durch das FAmG verdonnert worden, mtl. ca. 400 € zusätzlich zu ihren Einkommen ( Gehalt, KG, KU ) bis zur Scheidung zu zahlen. Exe kommt so mit allem drum und dran auf ca. 2500 € netto im Monat ... Aushaltbar, oder ?
Da ihr Lebensstil aber mehr erfordert ( Schuhe, Schmuck, Taschen, Klamotten ) ist sie trotzdem notorisch klamm und versucht wo sie nur kann an Kohle über mich heranzukommen.
Daher will sie jetzt von mir zusätzlich die 50 € Betreuungsgeld für den offenen Ganztag...
Zu Recht ? Und ab wann ?
Gruß
ArJa
Weil ihr - im Verhältnis zum ehemaligen Familiengesamteinkommen - exorbitanter Lebenstil ihr in der Trennungsphase lt. Richter einen der Ehe vergleichbaren Lebenstandard ermöglichen soll, bin ich vor Jahresfrist durch das FAmG verdonnert worden, mtl. ca. 400 € zusätzlich zu ihren Einkommen ( Gehalt, KG, KU ) bis zur Scheidung zu zahlen. Exe kommt so mit allem drum und dran auf ca. 2500 € netto im Monat ... Aushaltbar, oder ?

Da ihr Lebensstil aber mehr erfordert ( Schuhe, Schmuck, Taschen, Klamotten ) ist sie trotzdem notorisch klamm und versucht wo sie nur kann an Kohle über mich heranzukommen.

Daher will sie jetzt von mir zusätzlich die 50 € Betreuungsgeld für den offenen Ganztag...
Zu Recht ? Und ab wann ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )