10-11-2012, 21:28
@p
du wirfst hier dinge durcheinander. eine petition oder eine unterschriftensammlung etwa für ein volksbegehren sind keine wahl, insofern gilt hier auch nicht der wahlrechtsgrundsatz "geheim".
im grunde ist es ein initiativrecht, es geht hiet ja nicht um den beschwerdeaspekt, außerhalb der ordentlichen legislative.
du wirfst hier dinge durcheinander. eine petition oder eine unterschriftensammlung etwa für ein volksbegehren sind keine wahl, insofern gilt hier auch nicht der wahlrechtsgrundsatz "geheim".
im grunde ist es ein initiativrecht, es geht hiet ja nicht um den beschwerdeaspekt, außerhalb der ordentlichen legislative.