(06-11-2012, 09:19)Game Over schrieb: (...)Der erste und einzige Hinweis bislang auf DEINE Vaterschaft, GO.
Mir persönlich als Mann und selbst mehrfacher Vater ...
(...)
Was ist damit? Was ist mit DEINEN Kindern?
Leben Sie -zeitweilig- bei Euch, gibt es Umgang, zahlt DU Unterhalt an Mutter und Deine Kinder?
Ich habe ein bisl den Eindruck, daß Du nicht gelebte eigene leibliche auf eine soziale Vaterschaft und Demos verlagerst.
Der 14-jährige hat einen leiblichen und einen rechtlichen Vater.
Du sitzt in diesem Orchester rechtlich ziemlich weit hinten, haust aber von diesem hinteren Platz als sozialer Vater, nur verheiratet mit der Mutter, ziemlich auf die Pauke.
Vermutlich hat der leibliche und rechtliche Vater kein Sorgerecht, Du schon gar nicht. Dir bleibt bezüglich des Jungen nur das sog. kleine Sorgerecht aus § 1687b BGB, also die Mitwirkung und Entscheidung in alltäglichen Dingen und in wesentlichen nur, soweit die allein verantwortliche Mutter Dir das ausdrücklich zugesteht.
Mit Rückkehr des leiblichen Vaters müssen alle in der bzw. in den Familien ihre tatsächlichen Positionen neu finden.
Ich denke, Du, GO, solltest Dich respektvoll auf Deine Rolle als Ehemann und 'sozialen Vater' beschränken und durch eigenes Vorbild zeigen, was gelebte Vaterschaft mit DEINEN eigenen Kindern bedeuten kann/soll.
Rechtlicher Vater des Kindes Deiner Ehefrau kannst Du nur durch Adoption werden, was mW aber der Zustimmung des derzeit rechtlichen Vaters und wohl auch der Mutter bedarf.
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