(30-10-2012, 20:09)Simon ii schrieb: Hm, ist es nicht so, daß der Kindesunterhalt vorgeht und die KM sich mit dem "begnügen" muß, was dann übrigbleibt?
Erst bei der konkreten Berechnung. Die ändert aber nichts an der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.