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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
(28-10-2012, 17:50)wackelpudding schrieb: Wieso ist denn das gemeinsame Sorgerecht ein handfester Vorteil für einen Vater? Bei einer Kindesbesitzerin, die nicht kooperieren will, bedeutet das doch -wenn man Vatersein ernst nimmt- erstmal nur eine Ausweitung der Streßzone und ein Mitverantwortlichsein für Zustände, die man gar nicht oder nur per Gerichtsbeschluß beeinflussen kann.

Volle Zustimmung!

Das gemeinsame Sorgerecht ist ein Luxusproblem, das zum tragen kommt, wenn alle anderen Probleme gelöst sind.

Ich habe für mein jüngstes Kind auch gemeinsames Sorgerecht und trotzdem ist es der Gebärerin - dank eines unfähigen Richters - gelungen, mich weitgehend aus dem Leben des Kindes herauszudrängen.

Simon II
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