28-10-2012, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-10-2012, 12:59 von Absurdistan.)
Bin morgen sowieso in der Nähe der Beratungsstelle. Treffe mich mit KM weil wir den Umgangstag um einen Tag verschieben. KM will das schriftlich haben da ich behaupten könnte sie hält sich nicht an Beschluss und Richter eine Strafe von 25000 Euro festgesetzt hat sollte sich einer nicht an die Umgangsregelung halten.
Die wollten das im Team nochmal besprechen ob eine Beratung stattfindet. Gehe aber nicht davon aus da wir das gleiche ja schon mal im Februar hatten. Da wollten die auch erst im Team besprechen und haben dann abgelehnt.
Vielleicht komme ich dazu die Sachlage zu schildern und das eine Einigung in greifbarer Nähe ist.
Die Zeit drängt ein bischen. Schriftverkehr könnte ein bischen daueren. Wenn Ex die Begründung der Beschwerde zu lesen bekommt ist mit Sicherheit alles vorbei. Denn dort wird so richtig mit Dreck geworfen. Anwalt meinte ich hätte keine andere Wahl. Das muss so sein.
Am Besten wäre schnell irgendwie einigen alles schriftlich festhalten mit möglichst hoher Sicherheit und dann Antrag zurückziehen. Fertig.
Müsste dann ganz schön viel Geld bezahlen da es dann auch keine VKH mehr gibt um den Anwalt zu bezahlen für das was der bis jetzt gemacht hat. Das wäre aber besser als noch evtl. 2Jahre Schlammschlacht mit ungewissem Ausgang.
Vielleicht schafft mein Anwalt es auch die Anwältin der Ex dazu zu bewegen Einfluss auf Ex zu nehmen. Denn die hatte mal meinem Anwalt im Verfahren mit Ex-Mann meiner Ex erzählt das sie psychische Probleme hat. Er hat sie schon mal drauf angesprochen und ich glaube das ist nicht völlig abwegig.
Das mit dem ruhen lassen hatten wir im Februar auch. Dort gab es das Missverständniss das es ein halbes Jahr ruht egal ob ein Einigung zu Stande kommt. Da wollte ich eine erweiterte Umgangsregelung weil der Prozess eh schon sehr verzögert wurde und ein halbes Jahr ruhen lassen einen großen Kontinuitätsvorteil bedeutet hätte.
Da ich nun weiss das es sollte es zu keiner Einigung kommen der Prozess sofort weiter geht und nicht bis das halbe Jahr abgelaufen ist, wäre das tatsächlich eine Alternative.
Weiss jemand ob die Begründung der Beschwerde auch dann zurückgehalten wird?
Die wollten das im Team nochmal besprechen ob eine Beratung stattfindet. Gehe aber nicht davon aus da wir das gleiche ja schon mal im Februar hatten. Da wollten die auch erst im Team besprechen und haben dann abgelehnt.
Vielleicht komme ich dazu die Sachlage zu schildern und das eine Einigung in greifbarer Nähe ist.
Die Zeit drängt ein bischen. Schriftverkehr könnte ein bischen daueren. Wenn Ex die Begründung der Beschwerde zu lesen bekommt ist mit Sicherheit alles vorbei. Denn dort wird so richtig mit Dreck geworfen. Anwalt meinte ich hätte keine andere Wahl. Das muss so sein.
Am Besten wäre schnell irgendwie einigen alles schriftlich festhalten mit möglichst hoher Sicherheit und dann Antrag zurückziehen. Fertig.
Müsste dann ganz schön viel Geld bezahlen da es dann auch keine VKH mehr gibt um den Anwalt zu bezahlen für das was der bis jetzt gemacht hat. Das wäre aber besser als noch evtl. 2Jahre Schlammschlacht mit ungewissem Ausgang.
Vielleicht schafft mein Anwalt es auch die Anwältin der Ex dazu zu bewegen Einfluss auf Ex zu nehmen. Denn die hatte mal meinem Anwalt im Verfahren mit Ex-Mann meiner Ex erzählt das sie psychische Probleme hat. Er hat sie schon mal drauf angesprochen und ich glaube das ist nicht völlig abwegig.
Das mit dem ruhen lassen hatten wir im Februar auch. Dort gab es das Missverständniss das es ein halbes Jahr ruht egal ob ein Einigung zu Stande kommt. Da wollte ich eine erweiterte Umgangsregelung weil der Prozess eh schon sehr verzögert wurde und ein halbes Jahr ruhen lassen einen großen Kontinuitätsvorteil bedeutet hätte.
Da ich nun weiss das es sollte es zu keiner Einigung kommen der Prozess sofort weiter geht und nicht bis das halbe Jahr abgelaufen ist, wäre das tatsächlich eine Alternative.
Weiss jemand ob die Begründung der Beschwerde auch dann zurückgehalten wird?