28-10-2012, 11:55
sorry, hier das was drinsteht:
Ich verpflichte mich, dem Kind - z. Hd. des jeweiligen gesetzlichen Vertreters - den nachstehenden Unterhalt zu zahlen und zwar monatlich in Voraus zum 1. eines jeden Monats; die rückständigen Beträge sofort.
Festsetzung des statischen Unterhalts
ab 01.01.2012 356 Euro; in Worten: dreuhundertsechsundfünfzig Euro.
Die entspricht dem Unterhalt Gruppe 2 der 3. Altersstufe, D'dorfer Tabelle (Stand 01.01.2010)
Die Unterjaltsverpflichtung endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ich weiss nicht, ob es eine Rolle spielt. Aber, als die Bestandschaft angefordert wurde hatte ich auf 100% reduziert und nach Festsetzung vorheriger Festsetzung auf Basis der Einkommmensermmittling (105%) den rückständigen Betrag gezahlt und die Mitteilung erahlten, dass die Rückstände ja beglichen seien. Dann kam es zum Titulierungstermin. Des Weiteren habe ich das 50%ige Erziehungsrecht. Bin ich dann nicht auch der gesetzl. Vertreter ergo Empfänger der Zahlung?
Ich verpflichte mich, dem Kind - z. Hd. des jeweiligen gesetzlichen Vertreters - den nachstehenden Unterhalt zu zahlen und zwar monatlich in Voraus zum 1. eines jeden Monats; die rückständigen Beträge sofort.
Festsetzung des statischen Unterhalts
ab 01.01.2012 356 Euro; in Worten: dreuhundertsechsundfünfzig Euro.
Die entspricht dem Unterhalt Gruppe 2 der 3. Altersstufe, D'dorfer Tabelle (Stand 01.01.2010)
Die Unterjaltsverpflichtung endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ich weiss nicht, ob es eine Rolle spielt. Aber, als die Bestandschaft angefordert wurde hatte ich auf 100% reduziert und nach Festsetzung vorheriger Festsetzung auf Basis der Einkommmensermmittling (105%) den rückständigen Betrag gezahlt und die Mitteilung erahlten, dass die Rückstände ja beglichen seien. Dann kam es zum Titulierungstermin. Des Weiteren habe ich das 50%ige Erziehungsrecht. Bin ich dann nicht auch der gesetzl. Vertreter ergo Empfänger der Zahlung?