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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#96
Die Ziege vom JC ist wirklich hartnäckig.

Heute kam wieder Post vom Gericht, anhängend einen Schrieb vom JC:

"In dem Rechtsstreit... wird zunächst für 3 Monate vom Einkommen des Klägers ein Absetzungsbetrag von monatlich xxx,-€ nach § 11 b Nr. 7 SGB II berücksichtigt.

Diese Bewilligung erfolgt in der Annahme tatsächlicher Unterhaltsleistungen in dieser Höhe und die Beklagte wird im Nachhinein Nachweise hierüber erbitten."


Darauf das Gericht:
"Im Hinblick auf das Anerkenntnis der Antragsgegnerin für die nächsten 3 Monate Unterhaltszahlungen in Höhe von xxx,-€ zu berücksichtigen, dürfte die Eilbedürftigkeit entfallen sein.
Teilen Sie bitte binnen einer Woche mit, ob sich der Eilantrag damit erledigt hat."


Darauf gedenke ich zu antworten:

"Da die Beklagte angekündigt hat, §11b Nr.7 SGB II nicht grundsätzlich zu beachten, sondern lediglich für die nächsten 3 Monate, halte ich meinen Antrage aufrecht.
Die Hartnäckigkeit, mit der die Beklagte bisher die Beachtung des Gesetzes verweigert hat, sowie die Tatsache, dass die Beklagte bis heute nicht den vollen Rückstand ausgeglichen hat, lässt erwarten, dass ohne eine richterliche Anordnung auch in Zukunft die Zahlung nicht reibungslos funktionieren wird.
Eine Rücknahme des Antrags kommt erst in Betracht, wenn die Beklagte den Rückstand vollständig ausgeglichen hat und zusichert, den titulierten Unterhalt grundsätzlich im Voraus zu berücksichtigen, solange der zugrunde liegende Unterhaltstitel existiert.
Ich versichere im Gegenzug, dem Jobcenter umgehend Nachweise über die jeweiligen Unterhaltszahlungen, sowie evtl. Änderungen der Unterhaltspflicht zuzusenden."


Hat noch jemand einen Tipp, womit ich die anhaltende Eilbedürftigkeit begründen könnte?
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 25-10-2012, 23:02

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