19-10-2012, 17:48
(19-10-2012, 17:30)Clint Eastwood schrieb: Ich habe mal gehört, dass wenn der Miteigentümer einem Verkauf nicht zustimmt, man selbst eine Zwangsversteigerung einleiten kann.
Nennt sich Teilungsversteigerung und ist recht langwierig.
Am besten ist sie für den, der die Immobilie erwerben möchte.
Vor Allem dann, wenn er selbst drin wohnt.