17-03-2009, 10:34
(17-03-2009, 00:35)Mus Lim schrieb: *grins*
Der Vorteil dabei ist, dass sich so eine gelernte Fremdsprache nicht mehr "pfänden" lässt und man sie überall mitnehmen kann.
Sag dies nicht zu laut, Mus Lim,
der Richter kann alles Unmögliche beim "fiktiven Unterhalt" draufschlagen!



Nur gegen Zahlungstotalverweigerer und Flüchtlinge kann er nix machen!!!



Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens