15-10-2012, 09:29
(14-10-2012, 21:24)Guddy schrieb: Übrigens ist sie Schwanger. Was passiert dann? Ist dann jeder von uns dem anderen Unterhaltspflichtig im Sinne der finanziellen Unterstützung? Sollen wir uns dann das Geld hin und her schieben und Vater Staat unsere Lebensgeschichten offen legen?Einer Schwangeren ggü besteht Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt. Leistungsfähig ist, wer mit seinem anrechenbaren Einkommen Unterhalt zahlen kann, ohne seinen Selbstbehalt zu gefährden.
Nachdem wir die finanzielle Situation Deiner Freundin kennen, kommt es entscheidend darauf an, wie hoch Dein Einkommen ist!