08-10-2012, 22:11
(08-10-2012, 22:01)ibu400 schrieb: Oder könnte das Jugendamt nochmals vor Gericht klagen? ich meine denen ist das ja egal die müssen keinen Anwalt und Gerichtskosten zahlen...Ja. Können sie.
Für den Unterhalt gilt das gleiche, wie für andere korrupte und marode Systeme:
"Aufwärts immer, abwärts nimmer"