03-10-2012, 23:05
Nochmal genauer: Die Beistandschaft hat keine Pflicht und eine Mitteilungspflicht der Mutter besteht auch nicht. Es besteht eine Auskunftspflicht, aber keine Mitteilungspflicht bei einem Umzug. Nochmal anders: Die Mutter ist nicht verpflichtet, von sich aus Dinge die das Kind betreffen dem Vater mitzuteilen.
Nächste Stufe, nach der aber nicht gefragt wurde: Auskunftspflicht, der Vater fragt nach. Die besteht. Und ist leider nicht praktikabel. Wenn man den Aufenthaltsort wissen will, gibt es einfachere Methoden wie Selbstanzeigen, man fordert eine Lebensbescheinigung an.
Nächste Stufe, nach der aber nicht gefragt wurde: Auskunftspflicht, der Vater fragt nach. Die besteht. Und ist leider nicht praktikabel. Wenn man den Aufenthaltsort wissen will, gibt es einfachere Methoden wie Selbstanzeigen, man fordert eine Lebensbescheinigung an.