Wenn das Kind überwiegend bei der Mutter lebt, bei ihr gemeldet ist, dann ist Vater pflichtig.
Die Offenlegungen erfolgen in Abständen der Bewilligungszeiträume, um Leistungen zu bekommen, nicht wie im FamRecht geköpft zu werden.
Die Jobcenter sind in der Regel zwar strunzdoof, hat man denen aber mal richtig gezeigt, wie zu verfahren ist, dann sind die friedlich, wird das alles Routine.
Die Probleme mit 'Bedarfsgemeinschaften' sind bekannt und können nützlich umgangen werden.
Kurz:
Ich sehe keine derart gravierenden Nachteile, die die Vorteile der Aufstockung aufwiegen könnten. Bewegt man sich in der Nähe des Mangelfalls, dann sehe ich keine Alternative zum SGB.
Die Offenlegungen erfolgen in Abständen der Bewilligungszeiträume, um Leistungen zu bekommen, nicht wie im FamRecht geköpft zu werden.
Die Jobcenter sind in der Regel zwar strunzdoof, hat man denen aber mal richtig gezeigt, wie zu verfahren ist, dann sind die friedlich, wird das alles Routine.
Die Probleme mit 'Bedarfsgemeinschaften' sind bekannt und können nützlich umgangen werden.
Kurz:
Ich sehe keine derart gravierenden Nachteile, die die Vorteile der Aufstockung aufwiegen könnten. Bewegt man sich in der Nähe des Mangelfalls, dann sehe ich keine Alternative zum SGB.