26-09-2012, 08:27
Nachehelicher Unterhalt nebst Versorgungs- und Zugewinnausgleich lässt sich durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen.
Betreuungsunterhalt ist bei Euch ja kein Thema :-)
Betreuungsunterhalt ist bei Euch ja kein Thema :-)
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)