24-09-2012, 20:53
(24-09-2012, 18:47)beppo schrieb: Weil die Mutter sich so intensiv um die Verweigerung von Umgang und Sorgerecht bemühen musste, kann sie nur eine 2/3 Stelle annehmen.Die Schwerpunkte lagen dann doch woanders. Sei ehrlich, nach "langjähriger" Ehedauer eine nicht ganz so einfache Angelegenheit.
Schon alleine nach den "Schlagworten":
Nachscheidungsunterhalt in Kombination von Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt;
ist alles drin, was nur möglich ist.
Ich will nicht schreiben, dass dieses Urteil gerecht ist, jedoch verglichen mit nachehelichem Unterhalt für die Ex nach einer Ehedauer von 5-10 Jahren, nicht undbedingt erwähnenswert.
