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Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
#50
Im Weiteren will ich mich "Volkeszorn" keinesfalls entgegenstellen.
Aber, wo wir schon mal beim "stellen" sind, will ich -nur beispielhaft- auf Nachfolgendes hinweisen und feststellen, dass Du Einiges offenbar durcheinander bringst oder (noch immer) nicht richtig verstanden hast:

(20-09-2012, 11:32)webmin schrieb: Ich kann nur eines feststellen:
Der Richter sagte im Plädoyer, dass er es sich kaum vorstellen könne das ich Gewalttätig sei und dennoch sei er "aus forensicher Erfahrung" heraus überzeugt dass ich es war.....
Vorab schlug er mir vor das Verfahren mit einer kleinen "Auflage" einzustellen.
ein bemerkenswertes Strafverfahren immerhin insoweit, dass ein Richter ein Plädoyer hält ...
Oder war's doch -nur- der Staatsanwalt?
Aber -wie auch immer- er hat damit ausgedrückt, dass es darauf, was er sich nur schwer vorstellen könne, letztlich nicht ankommt, wenn die Beweise und Indizien, die gg Dich sprechen, ihm keine andere Wahl lassen, als -wenigstens- gegen Auflage einzustellen.

webmin schrieb:Dem hätte ich niemals zugestimmt, aber die Gegenseite kam mir zuvor und lehnten ab.
auf die Ansicht der "Gegenseite" kommt es nicht an.
Staatsanwalt und Angeklagter müssen zustimmen. Was die Gegenseite dazu sagt, interessiert niemanden.
Oder war's vielleicht gar kein Strafverfahren?

webmin schrieb:Mein RA erklärte mir später, dass der Richter nun das geringere Übel in Kauf genommen hatte.
Mit der Ablehnung der Gegenseite gegen die Einstellung wusste ja der Richter dass auf jeden Fall die Sache vors Landgericht geht.
Nach außen sieht es besser aus einen Vater(der scheinbar Frauen schlägt) zu verurteilen, als ihn freizusprechen.
Also hat er aus persönlichen Motiven gehandelt.
diese Schlussfolgerung zu treffen ist nach Vorstehendem aber absurd!
Aber es bleibt die Frage, wer denn nun der angebotenen Einstellung nicht zugestimmt hatte ...
Der Richter selbst hatte wohl wenig Interesse daran, die Angelegenheit vor's LG zu bringen, sonst hätte er keine Einstellung angeboten!

webmin schrieb:
Ibykus schrieb:Rechtswissenschaft ist eine sehr komplizierte Geisteswissenschaft....
Da bin ich ganz bei dir. Ich möchte mir nicht anmassen irgendeine Kenntnis davon zu haben....
Aber lass mir meine Erkenntnis, dass in meinen kleinen, übersichtlichen Bereich schon eine Menge Filz zu finden ist.
und 'Unstimmigkeiten', die wenig geeignet sind, Filz (oder Willkür) zu begründen ...

Ich bleibe dabei:
Wir gewinnen und erreichen mehr, wenn wir die wenige Munition, die wir haben, gegen familienrechtliche Ziele richten, anstatt wahllos drauflos zu ballern!

Ich will damit sagen, dass wir genug zu tun haben, wenn wir uns gegen familienrechtliches Unrecht wehren.

Doch nur, weil es uns nicht gelingt, dagegen eine Front zu bilden, müssen wir nicht auf Gott und die Welt, den Rechtsstaat, die Justiz im Ganzen oder 'Genderwahn' oder 'Femokratie' schießen.
Natürlich! Wem's Spass macht ...
Für zielführend halte ich das allerdings nicht.
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RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 15:43
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 17:10
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von blue - 14-09-2012, 19:47
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 20:15
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 15-09-2012, 08:03
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RE: AW: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 19-09-2012, 20:31
RE: AW: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 08:42
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 09:00
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 14:35
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 15:30
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 06-11-2012, 17:39

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