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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#2
Am besten liest du dir hier mal die Sachen zum Wechselmodell durch. Ich hab in einer Woche Umgangsverhandlung ohne gem. Sorge und werde versuchen auch nahe ans Wechselmodell ranzukommen.
Normalerweise wird gesagt das sich die Eltern für ein Wechselmodell gut verstehen müssen zwecks Abstimmungen.
Du solltest ganz genau wissen wie du es regeln willst. Kalender anfertigen. Dein Konzept muss fertig sein und schlüssig.
Wird auf jeden Fall nicht leicht das gegen den Willen der Mutter durchzukriegen.
Bei 50/50 fällt der Unterhalt weg. Das ist evtl. der Hauptgrund warum die Mutter nicht will. Wenn du vielleicht 40% Umgang anbietest müsstest du zwar weiter Unterhalt zahlen könntest dann wenn du zu wenig hast aber Auftsockung beantragen bei der Arge.
Das würde dann so aussehen das du Teilzeit arbeitest, deine Kinder dein zu Hause auch als ihr 2. zu Hause sehen, du durch Aufstockung wesentlich mehr hast als der normale Argeempfänger wegen der Freibeträge.
Mutti bekommt weiter Unterhalt und alle sind zufrieden
lg
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RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von Absurdistan - 19-09-2012, 09:09

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