18-09-2012, 14:58
(18-09-2012, 10:25)i-wahn schrieb: Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.Also als außergewöhnliche Belastung. Dieses geltend zu machen hat grundsätzlich andere und insbesondere schwierigere Voraussetzungen, als über die Sonderausgaben (Realsplitting) zu gehen.
Ich gehe davon aus, dass das korrekt vom Finanzamt berechnet wurde. Habe selbst nur gute Erfahrungen mit denen gemacht. Ich würde einfach mal dort anrufen. Tel.-Nr. steht auf dem Bescheid.