14-09-2012, 21:05
(14-09-2012, 20:58)xxy schrieb: Und sie würden ja verpassen wie die kinder aufwachsen wenn sie alle paar tage mal 4 Stunden arbeitet
Sie wird sich so wie viele Ex-Damen wundern, dass durch die Trennung nicht mehr, sondern weit weniger Geld da ist. Als Pflegekraft wirst du in Steuerklasse 1 nach dem Jahr der Trennung nach Abzug des Kindesunterhalts keinesfalls in der Lage sein, ihr so viel Unterhalt zu zahlen, dass sie nicht ergänzend ALG 2 beantragen muss. Bei der ARGE kriegt sie es mit diversen Massnahmen, Kursen und Jobangeboten zu tun. Sie kann sich dann wieder ihrer Karriere widmen :-)