(13-09-2012, 09:32)p schrieb: Er hat Anspruch auf Umgang, nicht auf eine Umgangsregelung.
Nein! Er hat Anspruch auf eine verbindliche, durch- und umsetzbare Umgangsregelung. Diese können nur Familiengerichte leisten. Und dazu sind sie unter Berücksichtigung des Kindeswohls auf Antrag verpflichtet!