(12-09-2012, 12:46)MitGlied schrieb: Wozu Rechtsgrundlagen nennen lassen?
Du bist deinen Pflichten lt. §1605 nachgekommen.
Bevor er klagt, muss er sich mit deiner Ex abstimmen und möglicherweise bleiben dann Kosten an ihr hängen.
Rechtsgrundlage meinte ich die Grundlage für die Forderung nach den Anschreiben.
Der Ex ist das Risiko wohl egal, da sie das auf PKH macht und nebenher mit massiver Schwarzarbeit Kohle reinschaufelt. Ist hier im Umkreis offenes Geheimnis, dass bei dem betreffenden AG viel "inoffiziell" läuft. Leider kann ich´s nicht beweisen und die zuständige ARGE interessiert´s nen Feuchten. Der Zoll jagt lieber "größere Fische".