03-09-2012, 20:00
(02-09-2012, 18:16)p schrieb: Den schert das alles nicht und verknackt den Vater wie das OLG zur Zahlung ....An diesem Urteil ist gar nix rumzumäkeln. Das OLG und der BGH haben nach dem Gesetz, wie es verabschiedet wurde, geurteilt.
Im Gegensatz zum Begriffe "Kindeswohl" liegen hier klare Grenzen in Bezug zu Stichtag und (Geld-)Werten vor. Den Gerichten sind meiner Meinung nach keine Vorwürfe zu machen.