30-08-2012, 10:31
(03-07-2012, 17:11)IPAD schrieb: Werden Entführer normalerweise nicht eingesperrt
Ja, bedauerlich das Frauen hier scheinbar grundsätzlich Straffreiheit geniessen. Aber das liegt wohl an unserem Grundgesetz ?
GG Art 6 Abs4: (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Meine Mutter ist bereits 70 und ich längst erwachsen, trotzdem darf man dann wohl Kinder klauen ??? Vielleicht schicke ich sie mal los, meine Kinder aus der mütterlichen Hölle zu entführen, dürfte ja nicht`s passieren, zumnindestens strafrechtlich
