30-08-2012, 08:24
@Jessy
Wenn die Kindsmutter seit Mai vergangenen Jahres den Umgang sabottiert, dann kannst Du zwar mit der Begründung, an einer "raschen Verfahrensführung" interessiert zu sein, auf eine Stellungnahme zum VKH-Antrag der Gegenseite verzichten. Ändern wirst Du dadurch aber nichts.
Denn Du kannst ganz sicher sein, dass die Kindsmutter genau am Gegenteil interessiert ist: sie wird das Verfahren in die Länge ziehen, um Zeit zu gewinnen.
In aller Regel wird dieses schmutzige Spiel von den Familiengerichten unterstützt, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Härte begegnet.
Allerdings: sich mit Dir über Umgang zu streiten ist nicht "mutwillig" i.S.d. Gesetzes.
Stattdessen wird ihr Anwalt Dich mit Vorwürfen überziehen, die vom Gericht geprüft oder überprüft werden müssen; mglw. mittels eines SV-Gutachtens.
Soweit die Kindsmutter -wie Du oben schreibst- sich zunächst wegen des anstehenden Verfahrens zu Umgangskontakten bereit erklärt hat, könnte man spekulieren, dass sie auf entsprechenden Druck hin reagiert.
Deswegen würde ich -das hätte ich aber schon viel früher getan- ihr einheizen wo immer sich eine Möglichkeit bietet.
D.h.auch: in aller Kürze vortragen, dass es keine vernünftigen Gründe gibt, sich Deinem Antrag zu widersetzen und dass deswegen (!) die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist (nicht wegen des Verhaltens der KM).
Denn Du willst doch etwas (nämlich Umgang) haben und ihr nicht etwas (bspw. das Sorgerecht) nehmen, oder?
Und hoffentlich hast Du beantragt, dass das Gericht ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Wenn die Kindsmutter seit Mai vergangenen Jahres den Umgang sabottiert, dann kannst Du zwar mit der Begründung, an einer "raschen Verfahrensführung" interessiert zu sein, auf eine Stellungnahme zum VKH-Antrag der Gegenseite verzichten. Ändern wirst Du dadurch aber nichts.
Denn Du kannst ganz sicher sein, dass die Kindsmutter genau am Gegenteil interessiert ist: sie wird das Verfahren in die Länge ziehen, um Zeit zu gewinnen.
In aller Regel wird dieses schmutzige Spiel von den Familiengerichten unterstützt, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Härte begegnet.
Allerdings: sich mit Dir über Umgang zu streiten ist nicht "mutwillig" i.S.d. Gesetzes.
Stattdessen wird ihr Anwalt Dich mit Vorwürfen überziehen, die vom Gericht geprüft oder überprüft werden müssen; mglw. mittels eines SV-Gutachtens.
Soweit die Kindsmutter -wie Du oben schreibst- sich zunächst wegen des anstehenden Verfahrens zu Umgangskontakten bereit erklärt hat, könnte man spekulieren, dass sie auf entsprechenden Druck hin reagiert.
Deswegen würde ich -das hätte ich aber schon viel früher getan- ihr einheizen wo immer sich eine Möglichkeit bietet.
D.h.auch: in aller Kürze vortragen, dass es keine vernünftigen Gründe gibt, sich Deinem Antrag zu widersetzen und dass deswegen (!) die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist (nicht wegen des Verhaltens der KM).
Denn Du willst doch etwas (nämlich Umgang) haben und ihr nicht etwas (bspw. das Sorgerecht) nehmen, oder?
Und hoffentlich hast Du beantragt, dass das Gericht ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.