27-08-2012, 18:42
Um Missverständnissen vorzubeugen: sowohl die Gerichtskosten als auch meine RA-Kosten werden von der VKH abgedeckt.
Mir geht es um die Auferlegung der gegnerischen RA-Kosten und der künstlichen Erhöhung selbiger durch überflüssige Schriftsätze.
Mir geht es um die Auferlegung der gegnerischen RA-Kosten und der künstlichen Erhöhung selbiger durch überflüssige Schriftsätze.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel