10-03-2009, 11:38
(10-03-2009, 11:01)vorsichtiger schrieb: p, wie verträgt sich das denn im vorliegenden Fall mit BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04 ??
Erst einmal muss geltend gemacht werden, dann nicht verfolgt, dann kommt die Verwirkung ins Spiel. Die (angebliche, da unbewiesen) Kenntnis, wer der Vater ist, spielt keine Rolle, auf die erstmalige Forderung und den Eintritt in die rechtliche Vaterschaft kommts an.