09-08-2012, 19:12
Mal andere Frage. Wenn das JA nach 2 Jahren erneut ein Anrecht auf Einkommensauskunft hat und man zwischenzeitlich mehr verdient, als noch zuvor, wird das nicht als Unterhaltspflichtverletzung angesehen?
JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
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JA-Dame schickt Bilder von den Kindern | blue | 6 | 5.530 |
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