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Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV?
#30
Die Jobcenter nehmen massiv negativ Einfluss auf das Familienleben von Vätern mit Kindern.

Beispiel gestern:
"Der Vater ist nach §38,Abs 2 SGB II zwar für die Antragstellung und Entgegennahme der Leistungen berechtigt, nicht jedoch dazu, das minderjährige Kind im Widerspruchsverfahren zu vertreten.... "

So verdreht das Jobcenter die Pseudo-Lösungen der halbherzigen Politik.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/38.html

Beispiel heute (weil wir gerade beim SG waren)
Vorgeschichte: nichtver. Familie, 4 Kinder. Mutter ist Alleinmieterin und leitet Jobcenterzahlungen für Miete nicht an Vermieter weiter. Es kommt zur fristlosen Kündigung. Kurz vorher geht Mutter ins Frauenhaus und Vater erfährt erstmals, dass Räumung in wenigen Tagen ansteht. Kurzfristig hat die Mutter eine große Wohnung (bei der gleichen staatlichen Wohnungsgesellschaft, wo sie mehrer Tsd. Euro Schulden produziert hat) unter Beihilfe von bezirklicher Wohnungshilfe, Jugendamt, Frauenhaus udn Jobcenter bekommen. Inkl. Umzugsfinanzierung und Bewilligung von "Familienhilfe".

Der Vater sucht auch mehrere geeignete und angemessene Wohnungangebote und wird von Jobcenter mehrfach abgewimmelt. Die gleiche Wohnungsgesellschaft lehnt einen Mietvertrag für große Wohnugn ab, obwohl er dort keine Schulden hat bzw. wäre nur bereit bei Zusicherung des Jobcenters.....
Wir verlangen (und erhalten) vom Jugendamt ein Schriftstück, dass der Vater eine für den Umgang geeignete Wohnung braucht. Das Schriftstück ist zwar unter aller Kanone (die JA-Tusse ist halt auch aggressiv- wollte "betreuten Umgang" durchsetzen, aber ältere Kids kommen nach Schule einfach so zum Vater...), aber das wesentliche steht drin. Heute waren wir dann mit Vater gemeinsam beim JC. Auch auf höfliches Vorbringen, mit JA Schreiben, sind die Damen nur bereit eine Zusicherung für eine 1-Raum-Wohnung zu geben und haben mündlich große Wohnung abgelehnt. Die Ablehnung würde er dann schriftlich per Post bekommen..... Ergo sind wir direkt zum Sozialgericht und haben mit e.Vers. des Zeugen einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Auch dort in der Rechtsantragstelle... "Ja, das ist aber dünn, brauchen Sie wirklich so eine große Wohnung"

Fazit: Die sind alle komplett gehirngewaschen und glänzen in Übererfüllung väterfeindlicher Ideologie. Gesetzliche Normen treten anscheinend nur periphär in ihr Blickfeld.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV? - von DerGedanke - 04-08-2012, 17:01
RE: Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV? - von sorglos - 09-08-2012, 15:05
Männer häufiger sanktioniert als Frauen - von Kasimir - 02-08-2012, 10:30

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