08-08-2012, 22:13
(08-08-2012, 18:41)Lidi schrieb: @beppo:Also völliger Bockmist! Deine RAtte scheint wirklich unbrauchbar zu sein.
Im Urteil steht nix von §89, eigentlich steht da nur Vergleich: und dann die formulierte Umgangsregelung.

(08-08-2012, 18:41)Lidi schrieb: Mein Sorgerechtsantrag wurde im Zuge eines Mediationsversuchs ausgesetzt.Warum nicht daran aufsetzen? Mediation war, wie erwartet, für den [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Also jetzt nach der neuen Regelung tatsächlich neu aufsetzen und Sorgerecht beantragen!?
Wenn mir hier nicht widersprochen wird, benötigst Du dafür keine RAtte.