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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#52
aber gerichtliche Umgangsregelung besteht doch, lese ich weiter oben.

dann:

"wird beantragt

die Vollsteckungsklausel des § 89 II FamFG dem Beschluss v. beizufügen."

Nicht erst warten, bis die KM die Situation ausnutzt.
Allein die in der Vollstreckungsklausel liegende Androhung, dass es teuer werden könnte, hilft Streit zu vermeiden.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von Ibykus - 08-08-2012, 20:07

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