08-08-2012, 20:07
aber gerichtliche Umgangsregelung besteht doch, lese ich weiter oben.
dann:
"wird beantragt
die Vollsteckungsklausel des § 89 II FamFG dem Beschluss v. beizufügen."
Nicht erst warten, bis die KM die Situation ausnutzt.
Allein die in der Vollstreckungsklausel liegende Androhung, dass es teuer werden könnte, hilft Streit zu vermeiden.
dann:
"wird beantragt
die Vollsteckungsklausel des § 89 II FamFG dem Beschluss v. beizufügen."
Nicht erst warten, bis die KM die Situation ausnutzt.
Allein die in der Vollstreckungsklausel liegende Androhung, dass es teuer werden könnte, hilft Streit zu vermeiden.