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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#51
@ibykus

das kind ist erst 1,5, muss neu beantragt werden.

m.m.n. kommt hier eigentlich zur kurzfristigen vollstreckung nur noch eine umgangspflegschaft in frage.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von iglu - 08-08-2012, 19:07

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