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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#42
du bist echt drolligBig Grin

Du willst an deinem umgangsbescluss/vergleich etwas ändern?
Guckst du mal hier 1696bgb/166famfg.

Für alles, was dir hier geraten wird, gibt es irgendwelche paragraphen. Es ist tatsächlich alles möglich.
Es muss nur jemand auf ein blatt papier schreiben und zum gericht befördern.

Werd den anwalt los!
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von iglu - 08-08-2012, 17:10

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