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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#28
(08-08-2012, 10:12)L3NNOX schrieb: Wieso nur bei der Geschäftsleitung? Das ist ja mal ne Kanone, kann man da nicht noch zivilrechtlich was machen?

Nein. Erstens konnte ich es nicht beweisen, sonst wäre das ganze schon beim Staatsanwalt.

Und zweitens wollte ich, dass es aufhört. Dazu hätte genügt, die Ex-Schwägerin zu einem vier- oder sechs-Augen-Gespräch in die Personalabteilung zu bitten und ihr auf den Kopf zuzusagen, dass sie mit Informationen dealt. Und im Wiederholungsfalle eben rausfliegt.

Jetzt liegen alle meine Gehalts-, Provisions- und Bonusabrechnungen von April 2009 bis Juni 2012 lückenlos beim Familiengericht- nicht, weil diese von der gegenerischen Anwältin geliefert worden wären, sondern weil die Gegenseite mit geschicktem zeitlichem Taktieren immer wieder neue Einkommensnachweise beim Gericht gefordert und so den Richter zu Erfüllungsgehilfen benutzt hat. Komischerweise immer genau zu den Zeitpunkten, wenn wieder aussergewöhnlich viel Geld geflossen war. Die Info darüber, dass wieder der Betrag X zur Auszahlung kam, kam eben von der Exen-Schwester.
Diese aussergewöhnlichen Zahlungen dienen nun als Berechnungsgrundlage für Unterhalt. So, als ob ich immer und ewig den gleichen Erfolg hätte und das gleiche Einkommen erzielen würde.
Ich befinde mich im Risiko, auf fiktives Einkommen verurteilt zu werden deshalb.

Dafür, dass mich meine Firma so schmählich im Stich gelassen hat, wird sie auf andere (und viel schmerzhaftere Weise!) bluten. Seit ich weg bin, geht der Umsatz nach unten....

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Arbeitgeber nicht sehr erbaut sind, wenn die Jugendamts-Mafia Auskünfte über Mitarbeiter einholen will. Man sollte, wenn man konkreten Anlass hat, die Personalabteilung im Vorfeld unterrichten und darum bitten, im Falle von Datenschnüffelei durch Jugendamt etc. wenigstens informiert zu werden.

Wie weit der Datentransfer zu den Behörden geht, schilderte mir ein Kollege in der ehemaligen Firma. Der war mal, bevor er bei uns angeheuert hatte, beim Jobcenter zum Gespräch geladen. Dort hat ihm seine Fallmanagerin die Kontostände aller seiner Konten, Sparbücher, Bausparverträge usw. direkt vom Computer-Bildschirm vorgelesen......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von Austriake - 08-08-2012, 10:51

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