(06-08-2012, 21:29)GeckoMan schrieb: [quote='p' pid='84216' dateline='1344274825']
Die Mutter hat also einen Anwalt beauftragt und ist gleichzeitig eine Jugendamtsbeistandschaft eingegangen? Nicht erlaubt. Hat dir der Anwalt seine Vertretungsvollmacht vorgelegt?
Du meinst § 114 FamFG ?
Nö, bzw. er schreibt:
"Sehr geehrter Herr "GeckoMan",
ich vertrete Ihren Sohn "GeckoMan junior", verteten durch die Kindesmutter, Frau "GeckoMan Ex", wie sie wissen anwaltschaftlich. ...... "GeckoMan junior" hat UHV vom JA bezogen. Wegen seines Alters entfällt zukünftig diese Unterhaltszahlung d.h. dass erneut geprüft werden muss, ob.....
blablabla"
Soll ich den RA darauf hinweisen, dass "GeckoMan junior" bereits von "jemandem anderen " vetreten wird?

z.B. " Die von ihnen angeforderten Belege habe ich bereits der "GeckoMan junior Vertretung" vorgelegt. Ich verweise auf § 114 FamFG. Ich betrachte Ihr Schreiben deshalb als gegenstandslos!"
-> Bisserl heftig. Oder?
Ich befürchte allerdings, dass die Beistandschaft eh demnächst Geschichte ist, da die SB vom JA die KM anschreiben will, da sie davon ausgeht, dass bei Beauftragung eines RA eine Beistandschaft nicht mehr gewollt sei. Leider wusste die SB sofort warum ich mich nach der Beistandschaft erkundige (KM hat das bereits schon mal abgezogen) Ich konnte die SB dazu überreden, mir noch etwas Zeit einzuräumen um dem RA was Nettes zu schreiben. KM wird die dann beenden und der RA ist eh am Zug. Möchte hier nur Verwirrung und etwas Gegenwehr leisten.