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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#6
(05-08-2012, 18:15)beppo schrieb: Danke für das AZ.
War mir bisher komplett entgangen.

Die JA-Verbrecher haben auch schon reagiert:

"Besteht kein Unterhaltsrückstand und verlangt der Unterhaltspflichtige eine Erstattung/Verrechnung des zu viel geleisteten Unterhalts, ist diesem
die Entreicherung des Kindes gem. § 818 Abs. 3 BGB entgegen zu halten.
Dies gilt nicht für den öffentlichen Leistungsträger."

@ beppo: da sehe ich nun nicht durch , was heist das in meinem fall ? es findet eine rückforderung statt ?
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RE: JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von fuchs - 05-08-2012, 23:13

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