03-08-2012, 19:13
Was meinst Du mit eigentlicher Sache? Umgangsboykott war einer meiner Punkte, die ich vor Gericht angebracht hatte.
§ 1579 BGB ist die Grundlage. Und davon einen Punkt durchzubekommen ist so gut wie unmöglich.
Ich wollte hier nur darstellen, das der Vorwurf des Kindesmißbrauchs weniger "wert" war, als die Unterschlagung ihrer damaligen Einkünfte.
Und was glaubst Du, was mit so einem Vorwurf einherläuft?
Genau, Gutachten, Betreuter Umgang,.....Entfremdung....
§ 1579 BGB ist die Grundlage. Und davon einen Punkt durchzubekommen ist so gut wie unmöglich.
Ich wollte hier nur darstellen, das der Vorwurf des Kindesmißbrauchs weniger "wert" war, als die Unterschlagung ihrer damaligen Einkünfte.
Und was glaubst Du, was mit so einem Vorwurf einherläuft?
Genau, Gutachten, Betreuter Umgang,.....Entfremdung....