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SGB II Antrag und "Vorladung"
#3
(02-08-2012, 03:18)sorglos schrieb: Ansonsten hat das Amt nun bereits damit begonnen, einen Versuch zu machen dich zu verarschen: Es wird dann der Tag als "Tag der Antragstellung" eingetragen, an dem du zum ersten Mal erscheinst. So haben sie es bereits jetzt geschafft, den Antragsbeginn von Juli auf August zu verschieben.

Kann ich aus dem Ursprungströöt nicht erkennen.....
Im Gegenteil.
Mit der Eingangsbestätigung ist auch der Tag der Antragstellung manifestiert. Man sollte halt nur darauf achten, dass das Datum auf dem Grundantrag
korrekt eingetragen ist ... also mit dem Datum der schriftlichen Antragstellung übereinstimmt. Bei allem anderen ..... d`accord ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
SGB II Antrag und "Vorladung" - von IPAD - 01-08-2012, 17:11
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 03:18
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 07:49
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 10:23
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 11:09

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