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SGB II Antrag und "Vorladung"
#1
Meine Ex-Rechtsverdreherin hatte in letzter Verhandlung "angeregt", ich solle Antrag nach SGB II stellen, ihr wäre es "scheissegal" wo der KU her käme. Daraufhin wurde vertagt.

Nun hab ich den Antrag an den Landkreis geschickt, bekam darauf jetzt eine ausgefülltes Formschreiben wie folgt:

Sehr geehrter Herr ...,

Ihr Antrag ist hier eingegangen.
Für die weitere Bearbeitung ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Diese zu nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten ...

[viel blabla über Rechte und Pflichten]


Frage:
Muss ich dieser "Vorladung" Folge leisten ?
Geht das nicht im Schriftverkehr ??? Ich hab keine Lust mich da auf den Flur zu setzen, bis die mich mal irgendwann hereinbeten.
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Nachrichten in diesem Thema
SGB II Antrag und "Vorladung" - von IPAD - 01-08-2012, 17:11
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 03:18
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 07:49
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von sorglos - 02-08-2012, 10:23
RE: SGB II Antrag und "Vorladung" - von ArJa - 02-08-2012, 11:09

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