30-07-2012, 20:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-07-2012, 20:56 von Camper1955.)
@Rosenkrieg
Falls Du während Eurer Ehe immer im Urlaub mit der Familie warst, beantrage das als Bedarfserhöhend bei Dir.
Berufe Dich dabei (natürlich mit Hilfe anwaltlicher Vertretung) auf das Aktenzeichen II - UF 19/12 des OLG Düsseldorf, das Du hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6287
nochmals nachlesen kannst.
Dort geht es zwar um die betreuende Person, aber gleiches Recht für alle. Wenn deren Bedarf schon erhöht wird, dann muss Dein Selbstbehalt auch erhöht werden, wenn es ehebedingt immer so war.
lg
Camper
Falls Du während Eurer Ehe immer im Urlaub mit der Familie warst, beantrage das als Bedarfserhöhend bei Dir.
Berufe Dich dabei (natürlich mit Hilfe anwaltlicher Vertretung) auf das Aktenzeichen II - UF 19/12 des OLG Düsseldorf, das Du hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6287
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Dort geht es zwar um die betreuende Person, aber gleiches Recht für alle. Wenn deren Bedarf schon erhöht wird, dann muss Dein Selbstbehalt auch erhöht werden, wenn es ehebedingt immer so war.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.