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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#56
(30-07-2012, 18:37)marecello schrieb: Was mache ich, wenn die KM sich nicht an die Vereinbarung hält?
Ich kann doch keine Zeugen mit nach Stadt (120 km) mitnehmen.
Welche Möglichkeiten sind beweiskräftig?
Nun ist das "Ding" wohl gelaufen.
Du könntest ihr noch eine SMS oder eine eMail schreiben, mit der Bitte, bis morgen zu antworten, damit Du Dir nötigenfalls die Anreise ersparen kannst.

In dieser eMail solltest Du noch einmal die vereinbarten Abweichungen erwähnen und ihr vorwerfen, dass sie sich nicht daran hält, sollte sie Dir das Kind nicht übergeben wollen:

Zitat:Hallo KM,
wir hatten uns telefonisch geeinigt, dass ich abweichend von der gerichtlichen Vergleichsregelung "Kind" am ... bei Dir abholen kann, um mit ihm am .... für die Zeit von bis in den Urlaub zu fahren.
Nun weigerst Du Dich überraschend, dieser Vereinbarung nachzukommen, obwohl ich mich bereits darauf eingestellt habe.

Bitte teile mir noch auf diesem Wege mit, ob Du "Kind" morgen übergeben wirst, damit ich mir ggf die Anreise ersparen kann.

Wenn sie darauf eingeht, sich mglw. sogar rechtfertigt, besteht die Möglichkeit, von Ihr den Dir entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Ibykus - 30-07-2012, 20:00

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